Kraftfahrzeuge -
ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer
zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung
von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und
gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von
nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger
Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500
kg nicht übersteigt).
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Eingeschlossene Klassen: AM und L
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